Der Bedarf, in Teilzeit studieren zu können, ist weit größer als das Angebot. In einer in der vergangenen Woche verabschiedeten Empfehlung analysiert die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) diese Situation und gibt den Hochschulen konkrete Hinweise für die Einführung von formal abgesicherten, aber flexiblen Teilzeitstudienangeboten.
Jeder fünfte Studierende absolviert sein Studium de facto in Teilzeit, aber nur etwa vier Prozent sind formell in einem Teilzeit- oder berufsbegleitenden Studiengang immatrikuliert. Wer neben der Berufstätigkeit studiert oder gleichzeitig Kinder oder andere Familienangehörige zu betreuen hat, ist in den meisten Fällen in einem regulären Studiengang eingeschrieben und versucht, die Studienbedingungen auf ihre oder seine Lebensumstände anzupassen – weitgehend auf sich selbst gestellt und mit unterschiedlichem Erfolg. Existierende Teilzeitstudienangebote (meist mit halber Arbeitsbelastung und doppelter Studiendauer) werden wenig genutzt, da sie relativ unflexibel sind und damit offenbar am Bedarf vieler Studierender vorbeigehen.
Die HRK regt daher und angesichts der noch weiter zunehmenden Diversität der Studierendenschaft an, bessere Möglichkeiten für die individuelle, flexible Gestaltung des Studienverlaufs zu schaffen. Die Mitgliederversammlung betont in ihrer Empfehlung, dass die Europäische Studienstruktur mit ihrem modularen Aufbau dafür eine sehr geeignete Grundlage darstellt. Sie geht gleichzeitig davon ab, ein Teilzeitstudium als Notlösung und als einheitlich strukturiertes Modell zu betrachten.
Die Empfehlung verweist darauf, dass die angestrebte Flexibilisierung unbedingt den Einsatz von Online-Studium und mediengestützten Lernformen fordert. Teilzeitangebote könnten im Übrigen Elemente der strategischen Entwicklung und Profilbildung von Hochschulen sein, wenn sie bedarfs- und zielgruppengerecht entwickelt würden.
Offene Fragen gibt es aus HRK-Sicht vor allem bei den Kosten für die Hochschulen und beim BAföG. Was die Finanzierungsmöglichkeiten für die Studierenden angeht, ist besonders problematisch, dass derzeit BAföG nur gezahlt wird, wenn das Studium die volle Arbeitskraft in Anspruch nimmt. Studierende in einem formalen Teilzeitstudium sind also nach geltendem Recht nicht förderfähig. Hier mahnt die Mitgliederversammlung eine Neuregelung an. Auch die vorhandenen Kapazitäten und Ressourcen bieten derzeit häufig nicht den nötigen Spielraum, um bedarfsgerechte, flexible Studienmöglichkeiten in Teilzeit zu schaffen.
Die HRK-Empfehlungen konzentrieren sich auf das grundständige Studium, unter Einbeziehung des berufsbegleitenden Studiums, da auf der Master-Ebene bereits zahlreiche, insbesondere weiterbildende Studienangebote existieren.
Quelle: HRK