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Im Jahr 2016 gab es laut AUVA in Österreich insgesamt 95.975 Arbeitsunfälle von unselbstständig Beschäftigten, davon 19.456 in Oberösterreich. Bezogen auf die Anzahl der Erwerbstätigen hat sich die Unfallrate im Vergleich zum Jahr davor erfreulicherweise verringert. „Die Einführung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes im Jahr 1995 hat wesentlich dazu beigetragen, die Unfallzahlen seitdem zu halbieren. Schutz zahlt sich eben aus“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Grund zur Sorge bereiten allerdings zahlreiche Untersuchungen zu langen Arbeitszeiten. So verdoppelt sich etwa nach zwölf Stunden Arbeit das Risiko, auf dem Heimweg zu verunfallen.

Studien zeigen, dass das Unfallrisiko im Laufe eines Arbeitstags steigt. Nach langen Arbeitstagen beziehungsweise in den Abend- und Nachtstunden nimmt die Müdigkeit zu, die Konzentration sinkt und die Unfallgefahr steigt. Hinzu kommt noch das Risiko des Heimwegs für übermüdete Beschäftigte. Wer nach zwölf Stunden nach Hause fährt, hat wegen Unaufmerksamkeit und Müdigkeit ein doppelt so hohes Unfallrisiko wie nach acht Stunden. Verstärkend wirken besonders fordernde, anstrengende Arbeitsbedingungen. Für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer sind diese Studienergebnisse ein weiterer Grund, überlange Arbeitszeiten zu vermeiden: „Ausreichende Erholungsphasen und eine gesundheitsförderliche Gestaltung von Einsatzzeiten sind wichtige Schritte zur Prävention von Arbeitsunfällen“, sagt er.

In absoluten Zahlen passieren in Oberösterreich im Bundesländervergleich die meisten Arbeitsunfälle. Allerdings steht diese Zahl in direkter Verbindung mit der hohen Anzahl der Erwerbstätigen. Zudem sind viele Menschen im Industriesektor beschäftigt, der im Vergleich zu anderen Sektoren als unfallträchtiger gilt. Oberösterreich liegt mit rund 31 Unfällen pro 1.000 Versicherte über dem Bundesdurchschnitt von rund 28. Nur Salzburg, die Steiermark und Kärnten haben eine höhere Unfallrate. Vor allem Beschäftigte im Bauwesen und im Bereich baunaher Dienstleistungen sind einem höheren Risiko ausgesetzt als Beschäftigte anderer Sparten. Unfälle, die sich auf Baustellen ereignen, haben im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen auch häufig schwerere Folgen für die Betroffenen.

Arbeitgeber/-innen müssen Arbeitsunfälle, bei denen eine Person getötet oder mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist, binnen fünf Tagen der AUVA melden. Darüber hinaus ist jeder Arbeitsunfall unverzüglich auch dem Betriebsrat bekannt zu geben. Stirbt eine Person bei einem Arbeitsunfall, muss dies auch sofort dem Arbeitsinspektorat gemeldet werden. „Diese gesetzlichen Verpflichtungen sind wichtig und sinnvoll, damit sofort Unfallverhütungsmaßnahmen gesetzt und künftig solche Unfälle vermieden werden können“, betont Kalliauer.

Die gesundheitlichen Folgen eines Arbeitsunfalles sind oft schlimm genug. Zumindest aber gibt es Hilfestellungen zur Sicherung der Existenz: Die Verunglückten werden bei Bedarf in einen anderen Beruf umgeschult und bekommen bei bleibenden gesundheitlichen Schäden eine Versehrtenrente von der AUVA. Sollte der Unfall tödlich enden, erhalten die Angehörigen eine Hinterbliebenenrente. Diese Leistungen gibt es aber nur, wenn ein Unfall auch tatsächlich als Arbeitsunfall anerkannt wird. Problematisch wird es manchmal bei Wegunfällen. Es muss belegbar sein, dass die gewählte Route die direkte und dienstlich notwendige war und nicht ein Weg in privater Angelegenheit. Die AK rät deswegen, beim Verlassen des Betriebs, etwa für eine Dienstreise oder Krankenbehandlung, bekanntzugeben, wo genau man hinfährt. Zusätzlich sollten verunfallte Beschäftigte immer darauf achten, dass ein Arbeitsunfall auch als solcher gemeldet wird.

Quelle: APA Ots

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