Wie viel Geld verdienen Arbeitnehmer in ihrem gesamten Berufsleben? Welchen Einfluss hat plötzliche Arbeitslosigkeit auf die Entwicklung des restlichen Lebenseinkommens? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die neue Studie „Gehaltsbiografie 2018“ des Hamburger Vergleichsportals Gehalt.de. Für die Untersuchung wurden 217.867 Datensätze von Fach- und Führungskräften aus den letzten 12 Monaten analysiert. Das Ergebnis: Wer 45 Jahre Arbeitslosengeld II (ALG II) bezieht, häuft bis zum 65. Lebensjahr rund 485.500 Euro an. Mindestlohnempfänger erhalten im gleichen Zeitraum 846.400 Euro.
So viel verdienen Fach- und Führungskräfte bis zum Renteneintritt
Berufseinsteiger in Deutschland verdienen durchschnittlich 30.056 Euro im Jahr. Mit 60 Jahren können sie ihr Einkommen mit 58.229 Euro fast verdoppeln. Im Durchschnitt erhalten Fachkräfte 45.839 Euro und Führungskräfte rund 109.202 Euro jährlich. „Hochgerechnet auf das ganze Berufsleben entstehen je nach Beruf Gehaltsunterschiede in Höhe von mehreren Millionen Euro. Vielen ist der Gesamtbetrag ihrer Lebenseinkommen gar nicht bewusst“, sagt Philip Bierbach, Geschäftsführer von Gehalt.de.
Über drei Millionen Euro für den Vertriebsingenieur
Der Vertriebsingenieur gehört beispielsweise zu den am besten verdienenden Beschäftigten in Deutschland: Sein Gehalt summiert sich im Laufe seiner Karriere auf über drei Millionen Euro. Zum Vergleich: Die eher gering vergüteten Rezeptionisten kommen auf ein Lebenseinkommen von rund 1,2 Millionen Euro.
Lebensszenario: 656.217 Euro weniger durch Jobverlust
Doch wie verändert sich die Höhe des Lebenseinkommens, wenn Beschäftigte arbeitslos werden? Wie stark sich ein Jobverlust auswirken kann, zeigt die fiktive Einkommensentwicklung eines Altenpflegers: Im regulären Karriereverlauf verdient dieser bis zum Renteneintrittsalter 1,3 Millionen Euro. Wird er beispielsweise mit 40 Jahren arbeitslos und zum ALG II-Bezieher, ohne wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können, sinkt sein Lebenseinkommen auf 651.612 Euro. Der Verlust des Berufes kostet den Altenpfleger somit knapp die Hälfte seines gesamten Lebensgehalts. „Das Abrutschen in ALG II hat massive finanzielle Einbußen zur Folge. Der Weg aus der Erwerbslosigkeit sollte oberste Priorität haben“, so Bierbach weiter.
ALG II vs. Mindestlohn
Darüber hinaus haben die Experten von Gehalt.de das Einkommen zwischen ALG II- und Mindestlohnempfängern verglichen. In beiden Fällen beginnt der Bezug im Alter von 20 und endet mit 65. Das Ergebnis: Über die gesamte Zeit ergibt sich ein Einkommensunterschied von 360.916 Euro. Der ALG II-Empfänger erhält insgesamt 485.484 Euro, im Mindestlohn-Szenario sind es 846.400 Euro.
Zur Methodik: Das Vergleichsportal Gehalt.de analysierte 217.867 Gehaltsdatensätze von Fach- und Führungskräften aus den letzten 12 Monaten. Berücksichtigt wurden das Geschlecht, der Bildungsstand, die Berufsbranche sowie die Unternehmensgröße in Korrelation zum Alter.
Der ALG II-Satz in dieser Berechnung basiert auf einem Singlehaushalt im Bundesland Hamburg ohne Zusatzleistungen.
Laut Mindestlohngesetz wird die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns alle zwei Jahre neu festgelegt. Dieser beträgt im Jahr 2018, wie auch im Jahr zuvor, 8,84 Euro. Der Mindestlohn kann je nach Branche höher ausfallen. Für unsere Berechnung wird jedoch ein Fixum von 8,84 Euro pro Stunde angenommen und die Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche festgelegt. Daraus ergibt sich ein Jahreseinkommen von rund 18.400 Euro.
Der Median beschreibt die Mitte aller Daten: 50 Prozent liegen über dem Wert, 50 Prozent darunter. Q1 (1. Quartil) bedeutet, 25 Prozent der Gehälter liegen unter diesem Wert, Q3 (3.Quartil) bedeutet, 25 Prozent der Gehälter liegen über diesem Wert.
Anmerkung: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Pressemitteilung die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.
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Quelle: Presseportal.de